GPSR Kennzeichnung auf kleinen Produkten – wie umsetzen?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) schreibt vor, dass auf jedem Produkt Herstellerangaben vorhanden sein müssen. Diese Angaben umfassen den Namen, die Anschrift und eine elektronische Adresse des Herstellers. Ziel dieser Regelung ist es, Produktsicherheit und Transparenz in allen Vertriebskanälen zu gewährleisten.
Ausweichmöglichkeiten gemäß GPSR
In Fällen, in denen eine direkte Kennzeichnung am Produkt nicht möglich ist, erlaubt die Verordnung alternative Umsetzungswege. Laut Artikel 9 der GPSR dürfen die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigelegten Unterlage angebracht werden. Auch bei unverpackten Produkten gilt, dass ein beigefügter Informationszettel verwendet werden kann. Darüber hinaus können die Angaben auf dem Lieferschein oder der Rechnung platziert werden, sofern diese der Sendung beiliegen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten bieten einen klaren Rahmen, um den gesetzlichen Anforderungen auch bei platzbeschränkten Produkten gerecht zu werden.
Gründe für die eingeschränkte Kennzeichnung
Es gibt mehrere Gründe, die eine direkte Anbringung der Herstellerinformationen auf dem Produkt erschweren:
- Produktgröße: Sehr kleine Artikel wie USB-Sticks, SD-Karten, Schrauben, Schmuckstücke oder Einweg-Kontaktlinsen bieten oft nicht genug Platz für eine lesbare Kennzeichnung.
- Materialbeschaffenheit: Produkte aus weichen, porösen oder unebenen Materialien, beispielsweise Gummibälle, Schaumstoff, bestimmte Textilien oder Wachsartikel, ermöglichen keine dauerhafte oder gut lesbare Markierung.
- Funktionsbeeinträchtigung: Bei manchen Erzeugnissen könnte der Aufdruck die Funktion oder Sicherheit beeinträchtigen, wie es bei bestimmten Medizinprodukten oder elektronischen Geräten der Fall sein kann.
Umsetzung der Kennzeichnung
Trotz der möglichen Herausforderungen bleibt die Anbringung der Herstellerangaben am Produkt der Regelfall. Die GPSR fordert eine klare und leicht zugängliche Information, damit im Falle von Rückfragen oder Problemen schnell gehandelt werden kann. Wenn die direkte Kennzeichnung aufgrund der Produktgestaltung nicht möglich ist, müssen die alternativen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle wichtigen Informationen jederzeit verfügbar sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Anpassung an praktische Herausforderungen
Die klare Regelung der GPSR liefert einen strukturierten Ansatz, der es ermöglicht, auch bei kleinen oder technisch anspruchsvollen Produkten alle erforderlichen Herstellerangaben zugänglich zu machen. Durch den Einsatz von Verpackungen oder beiliegenden Unterlagen wird gewährleistet, dass den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird, ohne die Funktionsfähigkeit oder den Wert des Produkts zu beeinträchtigen.

