Digitale Produktpässe ab 2027: Neue Hersteller- & Händlerpflichten
Was sind digitale Produktpässe?
Digitale Produktpässe sind elektronische Datensätze des Herstellers, die umfassende Informationen über ein Produkt enthalten. Sie sollen Transparenz in der Lieferkette schaffen und sowohl Händlern als auch Dienstleistern, Verbrauchern und Entsorgungsunternehmen wichtige Daten zu Materialien, Herkunft, Energieeffizienz und Recyclingmöglichkeiten bereitstellen.
Gesetzliche Grundlage
Mit der Ökodesign-Verordnung 2024/1781 vom 13. Juni 2024 hat die EU-Kommission die Einführung digitaler Produktpässe für diverse Warenkategorien beschlossen. Diese Maßnahme ist Teil der europäischen Strategie für nachhaltige Produkte und soll die Kreislaufwirtschaft stärken.
Wer ist betroffen?
Die neuen Regelungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler innerhalb der EU. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Batterien, Bauprodukte und Chemikalien produzieren oder vertreiben.
Die Produktpässe werden von Herstellern erstellt und bereitgestellt, und die Händler müssen sich um die Verbreitung (z.B. Bereitstellung im Onlineshop) kümmern.
Warum werden digitale Produktpässe eingeführt?
Die EU verfolgt mit der Einführung digitaler Produktpässe mehrere Ziele:
- Nachhaltigkeit fördern: Verbraucher sollen fundierte Entscheidungen treffen können.
- Transparenz erhöhen: Produktinformationen werden leichter zugänglich.
- Effizienz steigern: Die digitale Bereitstellung ersetzt manuelle Informationsübermittlung und soll allen Beteiligten, von der Werkstatt bis zum Entsorgungsunternehmen, unbürokratisch und ohne Rücksprache helfen.
Ab wann gelten die neuen Pflichten?
Die Einführung erfolgt schrittweise:
Ab 18. Februar 2027: Pflicht für Batterien (LV-Batterien, Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien).
Ab 2028: Bauprodukte erhalten ebenfalls digitale Produktpässe.
Welche Informationen enthält der digitale Produktpass?
Der digitale Produktpass soll, sofern zur Produktgruppe passend, mindestens folgende Informationen beinhalten:
- Hersteller- bzw. Importeurkontaktdaten (okay, das kennen wir schon aus der GPSR)
- Materialien und Bestandteile
- Energieeffizienzwerte
- Produktherkunft
- Reparaturmöglichkeiten
- Entsorgungshinweise
- Gebrauchsanleitungen
Erweiterung bis 2030
Ebenfalls wahrscheinlich ist eine Implementierung von Produktpassvorschriften bis 2030 für folgende Produkte:
- Eisen & Stahl
- Aluminium
- Textilien (insb. Bekleidung & Schuhwerk)
- Möbel (inkl. Matratzen)
- Reifen
- Waschmittel
- Anstrichmittel
- Schmierstoffe
- Chemikalien
- Energieverbrauchs relevante Produkte
- Elektronikgeräte
- Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik (Radio, Fernseher, Handys, Smartphones etc.)
Nicht für Lebensmittel
Aufatmen können Händler von Lebens- und Futtermitteln, Medikamenten und lebenden Pflanzen und Tieren sowie Fahrzeugen – hierfür wird es keinen Produktpass geben.
Wie funktioniert der digitale Produktpass?
Der digitale Produktpass wird elektronisch bereitgestellt und kann über QR-Codes oder einen Link abgerufen werden. Er ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Einsicht in relevante Produktdaten für Verbraucher, Händler und Dienstleister.
Die neuen Hersteller- und Händlerpflichten rund um digitale Produktpässe markieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Transparenz im europäischen Markt. Hersteller sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um gesetzeskonform zu agieren und von den Vorteilen der digitalen Produktpässe zu profitieren.

