Recyclingsymbole in der EU 2025
Die EU setzt 2025 neue Maßstäbe für Recyclingkennzeichnungen. Einheitliche Symbole sollen Verbraucher gezielt informieren und die korrekte Entsorgung von Verpackungen erleichtern. Bis zum Jahr 2030, so das Ziel, sollen alle Verpackungen wiederverwendbar und recyclingfähig werden. Es gibt Pflichten zur Kompostierbarkeit, Pflichten zur Verpackungsminimierung und das Verbot von Mogelpackungen. Schauen wir heute mal auf die Kennzeichnungen.
Einheitliche Recyclingkennzeichnung in der EU
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zielt darauf ab, die Kennzeichnungspflichten zu harmonisieren. Während einige Länder bereits eigene Symbole vorschreiben, soll eine einheitliche Regelung für mehr Klarheit sorgen. Besonders betroffen sind Verpackungen aus Kunststoff, Papier und Glas.
Die EU Verpackungsverordnung wurde am 22. Januar 2025 veröffentlicht, trat eigentlich am 11. Februar 2025 in Kraft, aber der Geltungsbeginn wurde bis 12. August 2026 aufgeschoben. Die harmonisierte Kennzeichnung soll zum 12. August 2028 Pflicht werden. Somit haben Hersteller und Händler ausreichend Zeit, sich umzustellen.
Länderspezifische Recyclingvorgaben
Aktuell gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Vorgaben:
- Frankreich: Das Triman-Logo ist seit 2022 Pflicht und zeigt an, dass eine Verpackung recycelbar ist. Ergänzend gibt es das Info-Tri, das Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.
- Italien: Seit 2022 müssen Haushaltsverpackungen mit detaillierten Recyclinghinweisen versehen sein. Besonders wichtig ist der alphanumerische Materialcode, der europaweit einheitlich definiert ist.
- Spanien & Portugal: Ab 2025 gelten neue Recyclingkennzeichnungspflichten, die eine klare Trennung von Verpackungsmaterialien vorschreiben.
- Bulgarien, Rumänien & Slowakei: Auch hier gibt es neue verpflichtende Symbole, die die korrekte Entsorgung erleichtern sollen.
Diese Vielfalt erschwert es Unternehmen, Verpackungen herzustellen, die in der gesamten EU konform sind.
Die neue einheitliche Recyclingkennzeichnung wird ab Sommer 2026 diesen Wildwuchs beenden. Das heißt, dass länderspezifische Recyclingkennzeichnungen – wie sie beispielsweise in Frankreich oder Italien existieren – ab diesem Zeitpunkt durch ein harmonisiertes System ersetzt werden, das auf einem einheitlichen EU-Piktogramm basiert. Die endgültigen und verbindlichen visuellen Entwürfe sind noch nicht final veröffentlicht worden. Es wird erwartet, dass im Rahmen der entsprechenden Rechtsakte – voraussichtlich ab Sommer 2026 – die finalen Designs präsentiert und in Kraft treten. Ich schätze mal, der deutsche grüne Punkt wird dann Geschichte sein.
Die neuen Piktogramme werden vermutlich den sogenannten „Nordic Pictrograms“ entsprechen, die in Dänemark, Norwegen, Schweden, Island und Finnland eingeführt wurden.
Hier seht Ihr die schwedisch beschriftete Version. Beachtet die Farben – sie sagen im Prinzip aus, wie mit dem Produkt umgegangen werden soll.
Ziel ist es, ein standardisiertes System zu schaffen, das in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. Damit wird es für Unternehmen einfacher, gesetzeskonforme Verpackungen zu entwerfen, die in der gesamten EU einheitlich gekennzeichnet sind. Die einheitliche Kennzeichnung soll nicht nur auf den Verpackungen selbst, sondern auch auf Sammelcontainern sichtbar sein.
Ausstehende Änderungen
Ab 12. August 2026: Auf Verpackungen muss es ab August 2026 einen QR-Code geben, der Angaben über Materialzusammensetzung und Wiederverwendbarkeit enthält.
Ab 12. August 2026: Verpackungen, die neu produziert werden, dürfen höchstens eine minimale Menge schädlicher Stoffe beinhalten. Darunter fallen auch sämtliche Drucke auf der Packung. Die Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Man soll die unterschiedlichen Bestandteile also voneinander trennen können.
Ab 12. August 2026: Materialzusammensetzung: Auf den Verpackungen muss angegeben werden, welche Inhaltsstoffe in den Verpackungen verarbeitet sind. Damit wird die korrekte Entsorgung und das Recycling sichergestellt.
Ab 1.1.2030: Leerraumverhältnis maximal 50 %: die Zeiten, in denen Händler riesige Kartons mit einem winzigen Produkt verschickt haben, und den Leerraum mit jeder Menge Füllmaterial ausgefüllt haben, sind vorbei. Ebenso sind unnötige Schichten, doppelte Wände und falsche Böden verboten. Wobei vermutlich an den Versand einer Vase andere Maßstäbe gesetzt werden als an den Versand eines Backsteins 🙂
Ab 1.1.2030: Verbot bestimmter Einwegverpackungen, ein schönes Beispiel sind die einzeln eingeschweißten Obstsorten, wie man sie vor allem in südeuropäischen Ländern im Supermarkt sieht. Auch Schrumpffolie für Gepäck oder Polystyrol Chips als Füllmaterial werden verboten. Im Anhang V der Verordnung finden sich zahlreiche Verbote und Ausnahmeregelungen. Wer nicht gerade 5 Jahre Vorlaufzeit braucht, sollte noch ein wenig abwarten, ob es noch zu Änderungen kommt.
Ab dem Jahr 2030 sollen dadurch EU-weit mindestens 10 % aller Getränkeverpackungen, 40 % aller Transportverpackungen und 10 % aller Umverpackungen recycelt werden. Genaueres soll bis zum 30.6.2027 ausgearbeitet werden. Man darf gespannt sein.
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, die Verpackungen in der EU vertreiben, müssen sich an die neuen Vorschriften halten. Besonders Online-Händler sollten sicherstellen, dass ihre Produkte die korrekten Recyclingkennzeichnungen tragen, um Abmahnungen zu vermeiden.
- Prüfe, ob dein aktuelles Verpackungsdesign sowohl recyclingfähig als auch effizient ist.
- Entwickle Ansätze, um recycelte Materialien oder Biokunststoffe optimal in deine Verpackungen einzubinden.
- Bleib über die rechtlichen Vorgaben stets informiert und halte deine Nachhaltigkeitsmaßnahmen sorgfältig fest.
- Arbeite mit Fachleuten zusammen, um sicherzustellen, dass deine Verpackungen die Anforderungen der Verpackungsverordnung PPWR erfüllen.
Die neuen Recyclingkennzeichnungen in der EU 2025 sind ein wichtiger Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Einheitliche Symbole sollen Verbrauchern helfen, Verpackungen korrekt zu entsorgen und die Recyclingquote zu erhöhen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Verbraucher werden klarer informiert, Unternehmen profitieren von EU-weit einheitlichen Prozessen – und die Umwelt gewinnt sowieso. Ein klares Zeichen dafür, dass wir gemeinsam für eine grünere Zukunft arbeiten können.