Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete seit dem 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für den Versand schwerer Pakete neue, verschärfte Vorschriften – und das betrifft vor allem alle Sendungen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen. Diese Änderungen sind essenziell, um den sicheren Transport zu gewährleisten, Haftungsfragen eindeutig zu klären und Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden. Besonders Versanddienstleister wie DHL haben ihre internen Prozesse angepasst und fungieren als Vorreiter, wenn es darum geht, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen.
Ab wann gilt ein Paket als schwer?
Schon vorher mussten alle Pakete über 10 kg gekennzeichnet werden. Konkret betrifft die neue Regelung alle Sendungen, die über 20 Kilogramm wiegen. Dazu zählen vor allem folgende Produktkategorien:
- Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler und andere Großgeräte
- Möbelstücke und Einrichtungselektrogeräte: Schwere Tische, Schränke und andere sperrige Gegenstände
- Maschinen und technische Ausrüstungen: Industrielle Anlagen und schwere Werkzeuge
- Elektronische Großgeräte und Spezialtransporte: Geräte, die neben ihrem Gewicht auch aufgrund ihrer Bauform besondere Handhabung erfordern
Für Sendungen über 20 kg gibt es nun noch eine extra Kennzeichnung.
Neue rechtliche Grundlagen und DHL als Vorreiter
Mit der Einführung der verschärften Kennzeichnungspflicht seit dem 1. Januar 2025 möchten Gesetzgeber und Logistikdienstleister, allen voran DHL, einen sicheren und standardisierten Versand gewährleisten. Die neuen Vorschriften fordern, dass alle betroffenen Sendungen dauerhaft mit einem speziellen Etikett versehen werden. Dieses Etikett muss nicht nur das exakte Gewicht und die Maße (Länge, Breite, Höhe) ausweisen, sondern auch bei Gefahrgut zusätzlich die zugelassenen Warnhinweise enthalten.
Die Etiketten-Vorschrift im Detail
Die neuen Regelungen schreiben vor, dass alle schweren Pakete nicht nur eindeutig gekennzeichnet werden, sondern natürlich auch wie bisher die Vorgaben der Paketdienstleister erfüllen müssen. Diese können sein:
- Gewichts- und Maßangaben: Jedes Etikett muss das exakte Gewicht in Kilogramm sowie die exakten Maße (Länge, Breite, Höhe) des Pakets enthalten.
- Dauerhafte und lesbare Beschriftung: Die Etiketten sollten so angebracht werden, dass sie während des gesamten Transports sichtbar und unversehrt bleiben.
- Materialanforderungen: Es ist notwendig, auf robustes, wasser- und reißfestes Material zurückzugreifen, das den wechselnden Bedingungen im Transport standhält.
- Zusätzliche Warnhinweise bei Gefahrgut: Wenn das Paket Gefahrstoffe enthält oder besonderen Risiken unterliegt, sind die vorgeschriebenen Warnsymbole und -texte unübersehbar anzubringen.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass alle am Logistikprozess Beteiligten – vom Versender über den Transporteur bis hin zum Empfänger – sofort alle relevanten Informationen zur Hand haben, was Fehler und Unfälle effektiv reduziert. Auf diese Weise wird auch die Gesundheit der Zusteller geschützt.