Rechtliches

Koalitionsvertrag 2025 – Änderungen für Selbstständige

Gestern haben wir Euch den Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgestellt und welche großen Änderungen auf Deutschland zukommen lassen.

Lasst uns heute mal den Fokus auf Selbstständige stellen. Von Künstlersozialkasse bis Rente hat man sich so einige Gedanken gemacht:

Basierend auf dem Koalitionsvertrag sind hier einige der wichtigsten Punkte und geplanten Änderungen für Selbstständige, sowie die ungefähre Zeile im Koalitionsvertrag, wo diese Info zu finden ist:

  1. Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Es soll eine wirksame Reform geben, um mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber zu schaffen. Das Verfahren soll schneller, rechtssicherer und transparenter werden. Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden. Zur Beschleunigung wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt (Zeile 471).
  2. Alterssicherung für Selbstständige: Alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, sollen gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung gewährleisten, bleiben möglich (Quellen 632 ff). Die Selbstverwaltung der Freien Berufe und die berufsständischen Versorgungswerke sollen gestärkt werden (Zeile 354).
  3. Bürokratieabbau: Es gibt ein generelles Bekenntnis zum Bürokratieabbau, von dem auch Selbstständige profitieren sollen. Genannt werden u.a. der Abbau von Dokumentationspflichten (insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie etc.), die Vereinfachung von Normen und Standards, die Reduzierung von Nachweispflichten bei Fördermitteln und der Abbau von Schriftformerfordernissen (Zeile 328). Die Genehmigungsfiktion soll generell zur Regel werden, sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen (Zeile 342).
  4. Steuerliche Behandlung von Personengesellschaften: Um eine rechtsformneutrale Besteuerung im Vergleich zu Kapitalgesellschaften zu ermöglichen, sollen das Optionsmodell (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) wesentlich verbessert werden (Zeile 1435). Es wird geprüft, ob gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen ab 2027 generell unter die Körperschaftsteuer fallen können (Zeile 1438).
  5. Mutterschutz für Selbstständige: Es soll ein Mutterschutz für Selbstständige eingeführt werden, der analog zu den Fristen für Beschäftigte ist. Geeignete Finanzierungsmodelle (z.B. umlagefinanziert) werden geprüft (Zeile 3247).
  6. Erleichterungen für Gründer: Für Start-ups (was auch viele Selbstständige betrifft) sind Vereinfachungen geplant, z.B. ein „One-Stop-Shop“, der alle Behördengänge bündelt und eine Gründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll (Zeile 101).
  7. Künstlersozialkasse (KSK): Das Abgabeverfahren zur KSK soll vereinfacht werden (z.B. durch Pauschalierung). Die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer Werke soll der Abgabe unterliegen (Zeile 3902).
  8. Corona-Hilfen: Die Überprüfung der ausgezahlten Corona-Hilfen soll zeitnah abgeschlossen werden. Den Ländern soll ermöglicht werden, Schwellenwerte für Stichprobenprüfungen festzulegen (Zeile 357).
  9. Umsatzsteuersenkung Gastronomie: Ab dem 1.1.2026 wird die Umsatzsteuer in der Gastronomie auf dauerhaft 7 % reduziert. (Zeile 1497)
  10. Bürokratieabbau: Es soll mehr digitale Zugänge geben. (Zeile 104, 1808, 2029, 2072), Datenerhebungen und Meldungen sollen reduziert werden. (Zeile 1973, 2088), Verwaltungskosten sollen reduziert werden (Zeile 1997)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Koalitionsvertrag für Selbstständige wichtige Änderungen bei der sozialen Absicherung (insbesondere Rente und Mutterschutz), der Klärung des rechtlichen Status und beim Abbau von Bürokratie vorsieht. Auch steuerliche Anpassungen sind geplant.