Das steht im Koalitionsvertrag 2025
Der Koalitionsvertrag ist nun endlich öffentlich. Wir haben ihn durch eine ki analysieren lassen – und das ist die Antwort:
Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Koalitionsvertrag sind hier 10 Punkte, die meiner Meinung nach besonders markant sind und potenziell größere Veränderungen bewirken könnten (plus die Zeile, woher die Info stammt bzw. wo sie beginnt):
- Sondervermögen Infrastruktur (500 Mrd. €): Einrichtung eines sehr großen Sondervermögens zur systematischen Modernisierung der Infrastruktur (Krankenhäuser, Schulen, Brücken, Schienen etc.) über die nächsten Jahre. Ziel ist eine deutliche Steigerung von Wachstum und Wertschöpfung. Ein erheblicher Teil ist auch für Länder/Kommunen und den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen (Zeile 1648). Dies stellt eine massive Investitionsinitiative dar, die potenziell viele Bereiche betrifft.
- Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende: Das bisherige Bürgergeldsystem wird umgestaltet. Es soll stärker auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ gesetzt werden, mit verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionen (bis hin zum vollständigen Leistungsentzug bei wiederholter Arbeitsverweigerung). Die Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft (Zeile 500). Das ist eine signifikante Reform eines zentralen Sozialleistungssystems.
- Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Das nationale Gesetz wird abgeschafft und durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtlinie (CSDDD) ersetzt. Berichtspflichten nach LkSG entfallen sofort, Sanktionen werden bis zur Neuregelung (außer bei massiven Menschenrechtsverletzungen) ausgesetzt (Zeile 1909). Dies ist eine deutliche Änderung, die von der Wirtschaft gefordert wurde.
- Verschärfung der Migrations- und Rückführungspolitik: Die irreguläre Migration soll wirksam zurückgedrängt werden. Dies beinhaltet die Fortsetzung von Grenzkontrollen und Zurückweisungen (auch bei Asylgesuchen) in Abstimmung mit Nachbarn, die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine „Rückführungsoffensive“. Dazu gehört auch die Abschiebung nach Afghanistan und Syrien, beginnend mit Straftätern und Gefährdern (Zeile 2615, 3023). Das signalisiert einen deutlich restriktiveren Kurs in der Migrationspolitik.
- Abschaffung des Heizungsgesetzes (GEG): Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) soll abgeschafft und durch ein neues GEG ersetzt werden, das technologieoffener, flexibler und einfacher sein soll, mit einem Fokus auf die erreichbare CO2-Vermeidung (Quellen 754). Das ist die Rücknahme einer prägnanten Maßnahme der Vorgängerregierung.
- Rentenniveau-Garantie bis 2031: Das Rentenniveau soll gesetzlich bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 abgesichert werden. Die daraus entstehenden Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden (Zeile 587). Dies ist eine wichtige soziale Zusage mit erheblichen finanziellen Implikationen.
- Einführung der IP-Adressen-Speicherung: Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern zur Zuordnung für Strafverfolgungszwecke bei schweren Straftaten (Zeile 2630). Dies ist eine sicherheitspolitische Maßnahme, die in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde.
- Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung: Eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verfahrensrecht soll zu deutlich schnelleren Verfahren führen, u.a. durch Reduzierung von Verfahrensstufen und Doppelprüfungen (Zeile 680, 2037). Dies adressiert ein langjähriges Problem, das Investitionen hemmt.
- Energiepreis-Entlastungspaket: Ziel ist eine dauerhafte Entlastung um mindestens 5 Cent/kWh durch Maßnahmen wie Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum, Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten, Abschaffung der Gasspeicherumlage und ggf. Einführung eines Industriestrompreises (Zeile 134, 955, 1500). Dies zielt auf eine zentrale wirtschaftliche Herausforderung ab.
- Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit: Im Einklang mit EU-Recht soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit festzulegen. Die konkrete Ausgestaltung soll im Dialog mit den Sozialpartnern erfolgen (Zeile 557). Dies könnte die Arbeitsorganisation in vielen Branchen potenziell verändern.
Diese Auswahl basiert auf dem wahrgenommenen Potenzial für signifikante Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt oder die Staatsorganisation und stellt eine Interpretation des umfangreichen Vertrags dar.
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