Barrierefreiheit
Barrierefreiheit, ein großes Thema im Onlinehandel!
Ab dem 29.06.2025 gibt es das "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG), was unter Händlern zu heller Aufregung führt - für die allermeisten Händler zu Unrecht.
Denn die meisten Händler dürften unter die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen fallen.
Diese besagt, dass das BFSG ** NICHT ** für Händler gilt, die
- weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen (Azubis zählen nicht) UND
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.
Das bedeutet, 80-90% der Händler können sich wieder hinlegen und aufhören, Zeitungen mit reißerischen Überschriften zu lesen.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/barrierefreit-online-medien-uebersicht.html#abschnitt_1
Für die restlichen 10%:
Das Kabinett des Grauens ist lang:- Händler, die hellgraue Schrift auf weißem Grund benutzen.
- Buttons, die viel zu klein und nah beieinander sind, so dass man auf dem Handy immer daneben tippt.
- Formulare, die man nicht mit der TAB-Taste bedienen kann.
- Bilder, die man nicht mit einem Screenreader lesen kann.
- Shops, die mit Tabellen in festen Größen arbeiten, die man sich nicht größer ziehen kann.
Dagegen gibt es schon seit einiger Zeit ein Gesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Öffentliche Stellen sind bereits seit 2019 dazu verpflichtet, elektronisch zur Verfügung gestellte Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Händler trifft dies ab dem 29. Juni 2025 (Alle B2C Händler mit mehr als 10 Angestellten UND Umsatz über 2 Millionen EUR).
Man sollte also darauf achten, dass
- Zeilen- und Zeichenabstände anpassbar sind, ohne dass sich der Inhalt ändert
- interaktive Elemente wie Menüs oder Schaltflächen durch assistive Technologien wie Screenreader vorgelesen werden können.
- Bildbeschreibungen vorgelesen werden können
- Formulare leicht verständlich beschriftet und erklärt sind
- Videos und Audiospuren untertitelt sind
- die Textgröße veränderbar ist
- die Seite mit der Tastatur bedient werden kann (also ohne Maus)
- Verständliche Überschriften vorhanden sind
- Videos und Audios pausiert, beendet und ausgeblendet werden können
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