Barrierefreiheit
Ab dem 29.06.2025 gibt es das "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG), was unter Händlern zu heller Aufregung führt - für die allermeisten Händler zu Unrecht.
Denn die meisten Händler dürften unter die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen fallen.
Diese besagt, dass das BFSG ** NICHT ** für Händler gilt, die
- weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen (Azubis zählen nicht) UND
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.
Das bedeutet, 80-90% der Händler können sich wieder hinlegen und aufhören, Zeitungen mit reißerischen Überschriften zu lesen.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/barrierefreit-online-medien-uebersicht.html#abschnitt_1