Barrierefreiheit

Ab dem 29.06.2025 gibt es das "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (BFSG), was unter Händlern zu heller Aufregung führt - für die allermeisten Händler zu Unrecht. 

Denn die meisten Händler dürften unter die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen fallen.

Diese besagt, dass das BFSG ** NICHT ** für Händler gilt, die

- weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen (Azubis zählen nicht) UND
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielen.

Das bedeutet, 80-90% der Händler können sich wieder hinlegen und aufhören, Zeitungen mit reißerischen Überschriften zu lesen. 

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/barrierefreit-online-medien-uebersicht.html#abschnitt_1