Ab dem 27. September 2026 gilt das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, das die Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht umsetzt – ohne Übergangsfrist für bestehende Produkttexte, Kategorietexte oder Werbematerialien. Pauschale Werbung wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ist ohne anerkannten Nachweis unzulässig, Klimaneutralität auf Basis von Kompensation darf nicht als Produkteigenschaft dargestellt werden, und selbst erstellte Siegel ohne zertifiziertes Prüfsystem fallen weg. Die erste Frage ist deshalb nicht, was man künftig schreiben darf, sondern welche Texte im eigenen Shop heute schon ein Problem sind. Bei ein paar tausend Produkten, gewachsenen Kategorietexten und Content-Seiten aus mehreren Jahren lässt sich das von Hand nicht beantworten.
Der EmpCo-Check durchsucht deshalb den ganzen Shopware-6-Shop: Produkte, Kategorien, Content-Seiten, Herstellertexte und Produkteigenschaften, je Sprache, inklusive Meta-Feldern. Gesucht wird auf Wortgrenze mit deutschen Endungen, sodass „nachhaltig“ auch „Nachhaltigkeit“ findet und „bio“ auch „Bio-Baumwolle“, aber nicht „Biotonne“ oder „Bioethanol“. Alle Herstellernamen des Shops gelten automatisch als Ausnahme, damit Markennamen nicht fälschlich als Umweltaussage gezählt werden; heißt ein Hersteller genauso wie ein Suchbegriff, lässt sich dieser Begriff gezielt aus der automatischen Ausnahme nehmen und stattdessen über eine Whitelist mit Geltungsbereich „Hersteller“ abbilden. Eine Verneinung oder eine konkretisierte Aussage wie „zu 80 % aus Rezyklat“ oder „kompostierbar nach EN 13432“ senkt den Schweregrad, statt den Treffer zu verstecken.
Zu jedem Treffer lässt sich der Bearbeitungsstand festhalten: geprüft und in Ordnung mit Notiz und Nachweis-URL, dauerhafte Ausnahme, oder offen. Prüfer und Datum werden automatisch mitgeschrieben, der Stand überlebt jeden weiteren Scan, und Zähler je Schweregrad sowie ein Fortschrittsbalken zeigen den Bearbeitungsstand. Ein Prüfprotokoll lässt sich als CSV exportieren, mit Objekt, Feld, Begriff, Schweregrad, Status, Prüfer, Datum, Notiz und Nachweis. Ein Siegel-Register dient der manuellen Dokumentation verwendeter Umweltlogos: Siegel, Zertifizierungsstelle, Nachweis und Notiz je Eintrag, ohne automatische Prüfung.
Der Scan läuft in Stapeln mit Fortschrittsanzeige, sodass auch große Kataloge nicht in ein Zeitlimit laufen; ein zweiter Durchlauf prüft nur noch, was sich seit dem letzten Lauf geändert hat. Die Erweiterung arbeitet ausschließlich im Shop, ohne externe API-Aufrufe, ohne Datenabfluss und ohne laufende Kosten für einen Dienst. Die Begriffsliste wird mitgeliefert und ist in der Administration vollständig pflegbar, eigene Einträge bleiben bei einem Update erhalten.
Der EmpCo-Check ist ein technisches Prüfwerkzeug, keine Rechtsberatung: Er findet Formulierungen und dokumentiert die Prüfung, ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, hängt an Nachweisen, die im Shop nicht liegen, und gehört im Zweifel in eine anwaltliche Prüfung.
Rechtsgrundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026, verkündet am 19. Februar 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 43); neu in der Schwarzen Liste des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG sind unter anderem die Nummern 2a, 4a, 4b, 4c und 10a. Verstöße können nach § 19 UWG mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz mit bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
Technisch ist der EmpCo-Check eine Erweiterung für Shopware, Installation über den Erweiterungsmanager, ohne SQL von Hand und ohne Template-Änderung; sie greift nicht ins Storefront ein. Eine Deinstallation löscht nur die Erweiterungseinstellungen, das Prüfprotokoll bleibt erhalten. Auswertung und Begriffspflege lassen sich über getrennte Adminrechte steuern.