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EmpCo-Check (Green Claims) für modified eCommerce

Admin-Ansicht des EmpCo-Check Moduls mit Begriffsliste, Schweregrad rot, Kategorie, Herkunft und Formular für neue Begriffe
EmpCo-Check (Green Claims) für modified eCommerce
EmpCo-Check (Green Claims) für modified eCommerce
EmpCo-Check (Green Claims) für modified eCommerce
299,00 EUR
zzgl. 19 % MwSt.
Art.Nr.
41561
Lieferzeit
Voraussichtlicher Beginn der Arbeiten bei heutiger Buchung
Mittwoch 21. Oktober 2026
In dieser Ausführung:
Preis


Ab dem 27. September 2026 gilt das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, das die Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht umsetzt – ohne Übergangsfrist für bestehende Artikeltexte, Kategorietexte oder Werbematerialien. Es nimmt Umweltaussagen im Onlinehandel in die Pflicht: pauschale Werbung wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ ist ohne anerkannten Nachweis unzulässig, Klimaneutralität auf Basis von Kompensation darf nicht als Produkteigenschaft dargestellt werden, und selbst erstellte Siegel ohne zertifiziertes Prüfsystem fallen weg.

Die erste Frage ist deshalb nicht, was man künftig schreiben darf, sondern welche Texte im eigenen Shop heute schon ein Problem sind. Bei ein paar tausend Artikeln, gewachsenen Kategorietexten und Content-Seiten aus mehreren Jahren lässt sich das von Hand nicht beantworten.

Was das Modul tut

  • Durchsucht den ganzen Shop – Artikel, Kategorien, Content-Seiten, Herstellertexte und Artikelattribute, je Sprache, inklusive Meta-Feldern.
  • Trennt Treffer von Rauschen. Gesucht wird auf Wortgrenze mit deutschen Endungen: „nachhaltig“ findet auch „Nachhaltigkeit“, „bio“ findet „Bio-Baumwolle“, aber nicht „Biotonne“ oder „Bioethanol“. Alle Herstellernamen des Shops gelten automatisch als Ausnahme, damit „Grüne Erde“ oder „Bio-Circle“ nicht als Umweltaussage gezählt werden. Achtung: Heißt ein Hersteller im Shop genau wie ein Suchbegriff — etwa ein Hersteller namens „Nachhaltig" —, dann wird dieser Begriff shopweit nicht mehr gemeldet, auch nicht bei Produkten anderer Hersteller und auch nicht in Formen wie „Nachhaltigkeit". Mehrteilige Namen wie „Nachhaltig GmbH" sind unkritisch. In so einem Fall den Herstellernamen aus der automatischen Ausnahme nehmen und stattdessen einen Whitelist-Eintrag mit Geltungsbereich „Hersteller" anlegen.
  • Bewertet den Kontext. Eine Verneinung oder eine konkretisierte Aussage – „zu 80 % aus Rezyklat“, „kompostierbar nach EN 13432“ – senkt den Schweregrad, statt den Treffer zu verstecken.
  • Hält den Bearbeitungsstand fest. Je Treffer: geprüft und in Ordnung mit Notiz und Nachweis-URL, dauerhafte Ausnahme, oder offen lassen. Prüfer und Datum werden automatisch mitgeschrieben, und der Stand überlebt jeden weiteren Scan.
  • Zeigt den Fortschritt. Zähler je Schweregrad und ein Balken „X von Y Treffern bearbeitet“.
  • Liefert ein Prüfprotokoll als CSV – Objekt, Feld, Begriff, Schweregrad, Status, Prüfer, Datum, Notiz, Nachweis.
  • Siegel-Register für die Dokumentation verwendeter Umweltlogos, mit Warnhinweis bei fehlender Zertifizierungsstelle.

Für große Kataloge gebaut

Der Scan läuft in Stapeln mit Fortschrittsanzeige, damit auch ein Shop mit 50.000 Artikeln nicht in ein Zeitlimit läuft. Ein zweiter Durchlauf prüft nur noch, was sich seit dem letzten Lauf geändert hat.

Keine Cloud, keine Abhängigkeit

Das Modul arbeitet ausschließlich im Shop. Keine externen API-Aufrufe, kein Datenabfluss, keine laufenden Kosten für einen Dienst. Die Begriffsliste wird mitgeliefert und ist im Admin vollständig pflegbar – eigene Einträge bleiben bei einem Modulupdate erhalten.

Was das Modul ausdrücklich nicht ist

Ein technisches Prüfwerkzeug, keine Rechtsberatung. Es findet Formulierungen und dokumentiert die Prüfung; ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, hängt an Nachweisen, die im Shop nicht liegen. Die Beurteilung bleibt bei dir, im Zweifel gehört sie in eine anwaltliche Prüfung. Genau dafür ist der Export da: er belegt, dass geprüft wurde, und was mit jedem Treffer entschieden wurde.

Rechtsgrundlage

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026, verkündet am 19. Februar 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 43). Neu in der Schwarzen Liste des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG sind unter anderem Nummer 2a (Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt ist), 4a (nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussage), 4b (unwahre Angabe zur Reichweite einer Umweltaussage), 4c (Aussagen zu Umweltauswirkungen bei Kompensation von Treibhausgasemissionen) und 10a (gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des Angebots). Genau diese fünf Fälle deckt die mitgelieferte Begriffsliste ab. Verstöße können nach § 19 UWG mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz mit bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Technisches, wen's interessiert.

  • Systemmodul, Installation über Admin → Module → Systemmodule, ohne SQL von Hand.
  • Reines Adminmodul: keine Template-Änderung, kein Eingriff ins Frontend.
  • Getestet mit modified eCommerce 3.3.0 und PHP 8.3 sowie modified 2.0.6.0 und PHP 7.4.33
  • Deinstallieren löscht nur die Moduleinstellungen – das Prüfprotokoll bleibt erhalten.
  • Getrennte Adminrechte für Auswertung und Begriffspflege.
Versionsverlauf
1.0 Erste Version
1.0.1 Warnung,wenn aktiver Begriff identisch mit einem Herstellernamen

Ihr habt mir das Modul installiert -  wie gehe ich jetzt am Besten vor ?

Wir haben das Modul „EmpCo-Check (Green Claims)“ in deinem Shop installiert, und der erste vollständige Scan ist durchgelaufen. Geprüft wurden Artikel, Kategorien, Content-Seiten, Hersteller und Attribute. Dabei wurden bestimmt einige Stellen gefunden: rote und gelbe.

Seit dem 27.09.2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen, ohne Übergangsfrist für bestehende Texte. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind ohne anerkannten Nachweis nicht mehr zulässig. Das Modul zeigt dir, wo solche Formulierungen in deinem Shop stehen, und dokumentiert, was du mit jeder Fundstelle gemacht hast.

Wo du es findest

Im Adminbereich unter Hilfsprogramme → EmpCo-Check → Auswertung.

So arbeitest du die Liste ab
  1. Mit den roten Treffern anfangen. Im Filter „Schweregrad“ auf rot stellen und „Filtern“ klicken. Rot sind pauschale Umweltaussagen, die praktisch immer einen Nachweis brauchen.
  2. Jede Fundstelle ansehen. Du siehst den Textausschnitt mit dem markierten Begriff. Über „Datensatz öffnen“ kommst du direkt in den Artikel oder die Kategorie.
  3. Für jeden Treffer eine von drei Entscheidungen treffen:

Text ändern: Formuliere die Stelle um, zum Beispiel „aus 80 % recyceltem Polyester“ statt „nachhaltig“. Nach dem nächsten Scan ist der Treffer verschwunden.

ODER
„geprüft und in Ordnung“: Wenn du die Aussage belegen kannst, etwa mit einem Zertifikat. Trag eine kurze Notiz und, wenn vorhanden, die Nachweis-URL ein. Wer geprüft hat und wann, speichert das Modul automatisch.

ODER 
„Ausnahme dauerhaft“: Wenn das Wort gar keine Umweltaussage ist. Typisches Beispiel ist „grün“ als Farbe, etwa bei einer „grünen Schabracke“. Die Stelle wird dann bei künftigen Scans nicht mehr gemeldet. Wähle den Geltungsbereich möglichst eng: „nur dieser Hersteller“ oder „nur diese Kategorie“ statt „shopweit“.

4. Danach die gelben Treffer. Gelb heißt: Kontext prüfen. Oft steht die Aussage schon konkret im Text, oder das Wort wird ganz anders verwendet.

5. Nach Textänderungen / Warenwirtschafts-Upload neu scannen. Auf der Auswertungsseite „Nur geänderte Objekte seit dem letzten Lauf“ wählen und „Scan starten“ klicken. Die Seite muss geöffnet bleiben, bis der Scan fertig ist.

6. Siegel eintragen. Unter Hilfsprogramme → EmpCo-Check → Begriffe & Siegel → Siegel-Register trägst du alle Umwelt- und Nachhaltigkeitslogos ein, die du im Shop verwendest, jeweils mit Zertifizierungsstelle und Nachweis. Ein Siegel ohne Zertifizierungsstelle wird rot markiert. Selbst gemalte Siegel sind genau der Fall, den das Gesetz verbietet.

7. Prüfprotokoll sichern. Wenn du fertig bist, klick auf „Prüfprotokoll als CSV“ und leg die Datei ab. Sie belegt, dass und wie du deinen Shop geprüft hast. Bei einer Abmahnung ist das dein wichtigstes Dokument.

Später im Alltag

Lass nach neuen Artikeln, Lieferantenimporten oder größeren Textänderungen einen Scan mit „Nur geänderte Objekte“ laufen. Bereits bearbeitete Treffer bleiben bearbeitet und tauchen nicht wieder als offen auf.

Wenn Mitarbeiter die Liste abarbeiten sollen, kannst du ihnen über die Adminrechte nur die Auswertung freigeben, ohne Zugriff auf die Begriffsliste.

Wichtig

Das Modul ist ein technisches Prüfwerkzeug und keine Rechtsberatung. Es findet Formulierungen, beurteilt aber nicht, ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist. Wenn du bei einzelnen Aussagen unsicher bist, gehört das zu einem Anwalt.

Bei Fragen zum Plugin melde dich gern.